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Angeordnete Therapie als Allheilmittel?
Bisweilen kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass manche stationären Massnahmen nach Art. 59 StGB vor allem deshalb angeordnet werden, weil sie einerseits verhindern, dass Straftäter sich nach einer bestimmten Zeit wieder auf freiem Fuss bewegen, gleichzeitig stellen sie aber auch keine Verwahrung ohne Hoffnung auf Entlassung dar. Dies wirkt in vielen Konstellationen fragwürdig. Eine Diskussion der Möglichkeiten und ...

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